Dieser Browser ist veraltet. Bitte wechseln Sie zu einem anderen Browser, um unsere Website in vollem Umfang nutzen zu können.

Für Stapler, Regale & automatisierte Lösungen

COVID-19 Investitionsprämie
COVID-19 Investitionsprämie

NUTZEN SIE DIE FÖRDERUNG JETZT!

Wir informieren Sie ganz aktuell über das von der Bundesregierung präsentierte Förderpaket "COVID-19-Investitionsprämie".

Um die staatliche Investitionsprämie der Bundesregierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Anträge bis 28.02.2021 bei der aws (www.aws.at) von Ihnen eingebracht werden.

Sie haben dabei die Möglichkeit für Investitionen in Stapler, Regale oder automatisierte Stapler bis zu 14 % staatliche Förderungen zu erhalten.

7 % STAATLICHE FÖRDERUNG

„Investitionen ab EUR 5.000,- in neue oder gebrauchte aktivierungspflichtige materielle & immaterielle Vermögensgegenstände, sofern dies bisher noch nicht aktiviert waren.“

  • Das bedeutet Förderungsmöglichkeiten für Neu- & Gebrauchtstapler sowie Regale. Bitte beachten sie: Diesel- und Gasstaplersind nur mit Abgasnorm EURO V förderbar!

+++ Linde bietet alle Diesel- und Gasstapler mit Abgasnorm EURO V an +++

Mehr Infos zu sauberen Linde Diesel-Staplern.

KONTAKT AUFNEHMEN. WIR UNTERSTÜTZEN SIE. +43 50 3895-0

14 % staatliche Förderung

„Investitionen ab EUR 5.000,- in Ökologisierung, Digitalisierung, Gesundheit/Life Science".

  • Alle Elektrostapler die mit Strom aus erneuerbaren Energien bzw. mit Brennstoffzelle betrieben werden
  • Automatisierte bzw. selbstfahrende Stapler

+++ Linde bietet die meisten elektrisch betriebenen Stapler bzw. Lagertechnikgeräte bereits mit Brennstoffzelle an +++

>> Mehr Infos zu den starken Linde Elektro-Staplern.

>> Mehr Infos zu automatisierten Lösungen von Linde.

>> Mehr Infos zur Linde Brennstoffzellen Technologie.

KONTAKT AUFNEHMEN. WIR UNTERSTÜTZEN SIE. +43 50 3895-0

IN WELCHEM ZEITRAUM GILT DIE FÖRDERUNG?

– Für Bestellungen bis zum 31.05.2021, wobei der Antrag auf die Prämie bis zum 28.02.2021 auf www.aws.at gestellt werden muss!

– Die Investition muss bis 28.02.2022 bezahlt und in Betrieb genommen werden.

– Die Dotierung des Förderprogrammes ist seitens der Bundesregierung begrenzt.

NEHMEN SIE KONTAKT AUF